Publikation vom 29.11.2024
20.11.2024 14:59:35 | Sabrina Studer
Wiggiswil
Einwohnergemeinde – Änderung Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Wiggiswil an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 die Änderung des Gebührentarifs zum Abwasserentsorgungsreglement der Gemeinde Wiggiswil genehmigt hat. Mit der Einreichung einer Selbstdeklaration haben wir die Anpassung der Gebühren der Preisüberwachung PUE der Eidgenossenschaft zur Stellungnahme unterbreitet und sind so unserer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen. Die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG sind erfüllt. Die Änderung des Gebührentarifs tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern/Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Wiggiswil, im November 2024
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde – Änderung Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Wiggiswil an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 die Änderung des Gebührentarifs zum Abwasserentsorgungsreglement der Gemeinde Wiggiswil genehmigt hat. Mit der Einreichung einer Selbstdeklaration haben wir die Anpassung der Gebühren der Preisüberwachung PUE der Eidgenossenschaft zur Stellungnahme unterbreitet und sind so unserer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen. Die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG sind erfüllt. Die Änderung des Gebührentarifs tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern/Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Wiggiswil, im November 2024
Der Gemeinderat